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Bereits am 1. Juli 2011 sind in Niedersachsen weite Teile des Gesetzes über das Halten von Hunden in Kraft getreten. Das neue Gesetz gilt für alle Hunde, die in Niedersachsen geführt werden. Jeder hier gehaltene Hund, der älter als 6 Monate ist, muss durch einen elektronischen Chip gekennzeichnet werden. Das Setzen von Chips wird durch Tierärzte vorgenommen. Die Kosten für die Kennzeichnung betragen ca. 50 EUR und müssen vom Halter getragen werden. Für alle Hunde die älter als 6 Monate sind, ist außerdem zur Abdeckung möglicher Schäden eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestsumme von 500.000 Euro für Personenschäden und von 250.000 Euro für Sachschäden abzuschließen. Eine Hundehaftpflicht kostet zwischen 55 Euro und 150 Euro pro Jahr. Der vielfach als Hundeführerschein bezeichnete Sachkundenachweis für alle Hunde wurde zum 01. Juli 2013 erforderlich. Hierzu müssen dann eine theoretische und eine praktische Sachkundeprüfung bestanden werden. Ebenfalls zum 01. Juli 2013 wurde das sogenannte Zentrale Register -quasi eine zentrale Meldestelle für alle Hunde in Niedersachsen- eingerichtet. Hier müssen alle Hundehalterinnen und -halter ihre Daten und die Daten ihrer Hunde einschließlich Beginn und Ende der Hundehaltung mitteilen. Für Hunde die als gefährlich eingestuft werden, sowie deren Halter gelten die bisherigen Vorschriften auch weiterhin. Einzelne Anforderungen an den Hund und die Hundehalterinnenund -halter sind verschärft worden. Weitere Einzelheiten sowie die Antworten auf die wichtigsten Fragen können nachgelesen werden auf den Internetseiten des niedersächsishcen Ministreiums für ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung www.ml.niedersachsen.de
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