Der vielfach als Hundeführerschein bezeichnete Sachkundenachweis für alle Hunde ist erst zum 01. juli 2013 erforderlich. Hierzu müssen dann eine theoretische sowie eine praktische Sachkundeprüfung bestanden werden.
Eine gute Nachricht für alle langjährigen Hundehalter: Wer nachweisen kann, zwischen dem 1.07.2003 und dem 30.07.2013 mindestens 2 Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten zu haben, ist von der Sachkundeprüfung befreit.

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